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Sinkende Teilhabe von Kindern in der Pandemie

Für Personen unter 25 Jahren mit Leistungsbezug nach dem SGB II (§ 28 Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 6a und § 6b) stehen Leistungen zur Bildung und Teilhabe zur Verfügung. Die Bereitstellung war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Auch nach der Einführung dieser Leistungen besteht die Kritik an der Ausgestaltung weiter.

Die Zielerreichung hat in 2020, dem ersten Jahr der SARS-CoV-2-Pandemie, stark gelitten.

Die Zahl der Leistungsberechtigten (LB), die für diese Leistungsart einen Antrag gestellt haben, ist in Deutschland 2020 gegenüber 2019 um rund 14,4 Prozent gesunken (von rund 337.000 auf 288.000).

Andreas Hammer hat die Teilhabe von Kindern in der Pandemie untersucht: Teilhabe von Kindern in der Pandemie gesunken | Andreas Hammer

Wir berichteten:
07/04/2022 Jungen Menschen machen sich Sorgen um ihre Zukunft
04/04/2022 Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften

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