Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, indem sie unter bestimmten Umständen die Lehrgangskosten übernimmt und den Betrieben während der Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zahlt. Wie aktuelle Daten aus einer IAB-Befragung zeigen, sind die entsprechenden Fördermöglichkeiten jedoch nur knapp einem Drittel der Betriebe bekannt. Lediglich jeder zehnte Betrieb hat sie bereits in Anspruch genommen.
Nur jeder zehnte Betrieb nutzt die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit | IAB-Forum | 17. Mai 2021
Wir berichteten:
Ausgaben für berufliche Weiterbildung | 27. April 2021
Förderung der beruflichen Weiterbildung | 14. Januar 2021