Eine Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen (Arbeit und Soziales/Ausschuss – 08.04.2019)
“Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu zwei Anträgen der Fraktionen von FDP und Grünen (19/2691, 19/5070) deutlich. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.
Die Förderlücke entsteht, wenn Asylbewerber nach einem 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das System der Sozialhilfe wechseln (SGB XII). Denn dann greift auch hier der im SGB XII geregelte Leistungsausschluss für Auszubildende. Besteht nämlich im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung kein Zugang zu BAföG-Leistungen oder zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder reichen letztere nicht aus, führt dies oft dazu, dass Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Diesen Zustand wollen Grüne und FDP beenden, inzwischen hat aber auch die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des AsylbLG erarbeitet, der unter anderem diese Förderlücke schließen will, um die Integration zu erleichtern.
In der Anhörung wurde zwar deutlich, dass es schwierig ist, konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen zu nennen, dies konnte, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, keiner der geladenen Sachverständigen. Dennoch hielt die Mehrheit aufgrund ihrer Praxiserfahrung und anhand einzelner Datensätze das Problem für relevant genug, um es politisch zu lösen.” Deutscher Bundestag – Heute im Bundestag (hib) vom 08. April 2019