Verlängert sich das Asylverfahren um sechs Monate, sinkt die Übergangsrate in Erwerbstätigkeit, laut dem IAB, um elf Prozent.
Dass ein schnelleres Asylverfahren und die Anerkennung eines Asylantrags die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beschleunigen, mag wenig überraschend klingen. Dass aber ein abgeschlossenes Asylverfahren selbst bei einer Ablehnung des Asylantrags den Übergang in einen Sprachkurs begünstigt, würde man nicht unbedingt erwarten. Beides geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.