Das Migrationspaket verbessert den Zugang zu Ausbildungsförderung und Integrations- und Berufssprachkurse für Ausländerinnen und Ausländer.
Bisherige Einschränkungen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltszeit entfallen in vielen Fällen. Viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete können zudem erstmals an Integrations- und Berufssprachkursen teilnehmen. Weiterhin wird der Erwerb einer Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung vereinfacht. Über die Einzelheiten dieser Neuregelungen, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit zwei Faktenpapieren.
Hier finden Sie das Faktenpapier “Ausbildungsförderung” und das Faktenpapier “Migrationspaket”.