Das Kabinett hat am 1. Juli 2022 den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 und den Finanzplan der kommenden Jahre beschlossen. Der Entwurf sieht Kürzungen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von über 600 Millionen Euro vor. Standen 2022 noch knapp 4,8 Milliarden zur Verfügung, kalkuliert das Finanzministerium für 2023 nur noch mit 4,2 Milliarden Euro. Zusätzlich sollen die Verpflichtungsermächtigungen mittelfristig stark reduziert werden.
Die bag arbeit, der BBB, der EFAS und der VDP wenden sich entschieden gegen diese massive Absenkung des Eingliederungstitels sowie den Abbau der Verpflichtungsermächtigungen. Die Einsparungen werden in den Jobcentern zu Reduzierungen der Beschäftigungsprogramme führen. Dies wird insbesondere die Förderung für Langzeitarbeitslose nach § 16i SGB II betreffen, da hier Mittel bis zu fünf Jahren gebunden werden.
2019 durch das Teilhabechancengesetz geschaffen, steht der soziale Arbeitsmarkt wie kein anderes Instrument für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik. Menschen, die schon lange arbeitslos sind, können mit diesem Instrument eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die über mehrere Jahre bezuschusst wird. Sie erhalten so wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Sprach man bei der Einführung des Instruments noch von einer Förderung von bis zu 150.000 Menschen, wurden bislang zu Höchstzeiten knapp 43.000 Menschen gefördert. Das Potential des Instruments ist also bei Weitem nicht ausgeschöpft. Grund dafür sind – laut BA – finanzielle Aspekte. Das Budget für Verpflichtungsermächtigungen sei schon stark belastet, das Neubewilligungsbudget regional eingeschränkt und die Ausstattung der Haushaltsmittel in der aktuellen Legislaturperiode unklar (vgl. Drucksache 20/2520). Die geplanten Kürzungen werden diese Entwicklung weiter verschärfen.
Dabei spricht gerade seine lange Förderdauer für das Instrument, denn es eröffnet Langzeitarbeitslosen eine langfristige Beschäftigungsperspektive. Die bisherigen Erfolge des sozialen Arbeitsmarktes sind unumstritten und der Koalitionsvertrag sieht die Entfristung des Instruments vor.
Damit steht der Entwurf für den Bundeshalthalt 2023 im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Eine Entfristung des Teilhabechancengesetzes macht nur Sinn, wenn den Jobcentern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, das Instrument einzusetzen und die Verpflichtungsermächtigungen erlauben, genügend Finanzmittel für Folgejahre zu binden.
Das Finanzministerium argumentiert mit einer sinkenden Zahl erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und der Nutzung der Ausgabenreste aus 2022 im SGB II. Pro Kopf würden daraus folgend im kommenden Jahr mehr Fördergelder zur Verfügung stehen. So die Argumentation des BMF. Aus dieser verkürzten Darstellung werden allerdings alle verteuernden Faktoren exkludiert. Seit Juni wechseln Geflüchtete aus der Ukraine vom AsylbLG ins SGB II. Die Bundesagentur für Arbeit geht von über 400.000 neuen Leistungsberechtigten aus, die in dieser Kalkulation noch fehlen. Dazu kommen Mehrkosten, die im Wesentlichen durchInflation und steigende Lohnkosten verursacht werden. Zusätzlich stehen die Entwürfe für die anstehenden Gesetzesvorhaben zum Bürgergeld, der Entfristung des Teilhabechancengesetztes und dem Anreizsystem noch aus. Auch hier ist fest mit weiteren Kosten zu rechen.
Unser Bündnis fordert die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dazu auf, Arbeitsförderung zukunftsfest zu gestalten statt erfolgreiche Instrumente zu kürzen. Durch den sozialen Arbeitsmarkt finden Menschen nicht nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern sichern ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft. Mehr Menschen müssen nachhaltig integriert werden, nicht weniger.
Es erscheint uns völlig unverständlich in Zeiten des gravierenden Arbeits- und Fachkräftemangels bei der Qualifizierung und Reintegration in Arbeit zu sparen. Um langzeitarbeitslosen Menschen im SGB II echte Chancen zu geben, braucht es die im Koalitionsvertrag angekündigte Entfristung des Teilhabechancengesetztes und die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Finanzmittel im Bundeshaushalt.
Position der Spitzenverbände der Weiterbildung zum Haushaltsentwurf 2023 – Kürzun-gen im SGB II | 12-07-22