Drei ESF-Förderrichtlinien wurden verändert und eine Förderrichtlinie zum neuen ESF-Bundesprogramm ‚Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter‘ ist erschienen. Die neuen Förderrichtlinien sind jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit inkraftgetreten.
Änderung der Förderrichtlinien „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+19.06.2020&global_data.language=de
Änderung der Förderrichtlinien „ESF-Sozialpartnerrichtlinie – Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+19.06.2020&global_data.language=de
Änderung der Förderrichtlinie „Passgenaue Besetzung – Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+22.06.2020&global_data.language=de
ESF-Bundesprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter“: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+23.06.2020&global_data.language=de