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bag arbeit fordert Einhaltung einer Mindestfrist von vier Wochen bei Verbändeanhörungen

Pressemitteilung

bag arbeit fordert Einhaltung einer Mindestfrist von vier Wochen bei Verbändeanhörungen

Berlin, 16. Oktober 2024 – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit (bag arbeit) fordert gemeinsam mit anderen Fachverbänden den Bundeskanzler auf, die Beteiligung von Fachverbänden bei Gesetzesvorhaben ernst zu nehmen und die Einhaltung einer Mindestfrist von vier Wochen für die Abgabe von Stellungnahmen sicherzustellen. In einem offenen Brief an den Bundeskanzler wurde auf die zunehmenden Verkürzungen der Fristen hingewiesen, die eine fundierte und fachlich tiefgehende Beteiligung erschweren.

„Die derzeitige Praxis, Fachverbänden nur wenige Stunden oder Tage für die Stellungnahme zu geben, ist weder demokratisch noch fachlich sinnvoll. Es bleibt uns kaum Zeit, unsere Expertinnen und Experten sowie unsere Mitglieder umfassend einzubeziehen“, betont der Vorstandsvorsitzende der bag arbeit, Hans-Peter Eich. „Wir fordern eine Mindestfrist von vier Wochen, wie sie auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages als notwendig erachtet. Nur so können wir sicherstellen, dass der Gesetzgebungsprozess von fundierter Expertise begleitet wird.“

Die Verkürzung der Fristen beeinträchtigt die Qualität der politischen Diskussion und führt dazu, dass wertvolle fachliche Beiträge von Fachverbänden und Expert:innen verloren gehen. Eine ausreichende Frist sei essenziell, um den demokratischen Prozess zu stärken und qualitativ hochwertige Gesetzesvorhaben zu ermöglichen.

Die bag arbeit appelliert an die Bundesregierung, die Bedeutung der zivilgesellschaftlichen und fachlichen Expertise zu erkennen und sicherzustellen, dass Beteiligungsverfahren den demokratischen Grundprinzipien entsprechen.

 

Kontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V.
Alina Simon
Hagenauer Str. 7
10435 Berlin

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