Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) verabschiedet.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung (GdB) geregelt. Mit dem verabschiedeten Gesetz werden sie in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG nun ab dem Veranlagungszeitraum 2021 verdoppelt und auch der Kreis der Berechtigten wird erweitert.
Tabelle: ver.di
Weitere Informationen: https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++3ffe895a-2409-11eb-9ba2-001a4a16012a
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