Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/bericht-zum-bundesteilhabegesetz-vorgelegt.html