Zum 1. Juli 2023 traten die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft: Es wird verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie neue Weiterbildungsanreize geben, einen gemeinsamen Kooperationsplan und eine ganzheitliche Betreuung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Im Bereich Weiterbildung gilt ab dem 1. Juli 2023:
- Eine Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Abschlüsse oder Zwischenprüfungen bei Weiterbildungen
- Ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro
- Für Maßnahmen der nachhaltigen Integration einen Bürgergeldbonus von 75 Euro
- Nachholen eines Berufsabschlusses wird auch unverkürtzt gefördert
- Grundkompetenzen (Mathe, IT, Sprachen) können unabhängig der Weiterbildung gefördert werden
Im Eingliederungsprozess greifen ab dem 1. Juli 2023 folgende Neuerungen:
- Der Kooperationsplan ersetzt schrittweise bis Ende 2023 die bestehenden Eingliederungsvereinbarungen
- Erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende können bei besonderen Schwierigkeiten eine ganzheitliche Betreuung und ein Coaching annehmen
Die Einkommensfreibeträge werden zum 1. Juli 2023 erhöht:
- Die Freibeträge werden für Erwerbstätige (30 % mehr), junge Menschen (bis zu 520 Euro) und Ehrenamtliche (bis zu 3.000 Euro) erhöht
Weitere Neuerungen und Informationen finden sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/raus-aus-der-beduerftigkeit-rein-in-den-arbeitsmarkt.html
Zusätzliche Informationen zum Bürgergeld und die Kritik der Union an der 2. Stufe des Bürgergeldes finden sie hier: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/buergergeld-reform-weiterbildung-freibetrag-faq-100.html