Die angekündigten Leitlinien zur Wiederaufnahme von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen liegen nun als “bundeseinheitlicher Rahmen für das Fortsetzen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“ vor. Neben allgemeinen Informationen zum Ablauf werden Hinweise in Hinblick auf Vergabemaßnahmen, preisverhandelte Maßnahmen sowie Gutscheinmaßnahmen bereitgestellt. Darüber hinaus werden instrumentenspezifische Aspekte unter Berücksichtigung des Unterbrechungszeitraums aufgezeigt.
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Dossier: COVID-19
Rechtliche Probleme beim Coaching | 13. Mai 2020