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Bundeskabinett beschließt den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGBIII-Modernisierungsgesetzes beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung des SGB III vor. Dazu zählen die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie, die Weiterentwicklung von Vermittlungprozessen, die Anpassung und der Ausbau von Förderinstrumenten und die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland vor.

Die Eingliederungsvereinbarung wird, wie bereits im SGB II, durch einen Kooperationsplan ersetzt. Gleichzeitig bleibt die Pflicht bestehen, Jobangebote anzunehmen und an Maßnahmen teilzunehmen. Die Beratung junger Menschen soll ausgeweitet und die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger, wie sie etwa in Jugendberufsagenturen erfolgt, gestärkt werden.

Die gemeinsame Stellungnahme der bag arbeit zum Referentenentwurf vom 24.07.2024 finden Sie hier: Gemeinsame Stellungnahme zum SGB III Modernisierungsgesetz.

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