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Bundesrechnungshof kritisiert Haushaltsplanung des BMAS

Der Bundesrechnungshof hat in einem aktuellen Bericht an den Haushaltsausschuss die Finanzplanung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das kommende Jahr (Einzelplan 11) scharf kritisiert. Die geplanten Einsparungen werfen laut dem Bericht erhebliche Fragen auf – eine Kritik, die auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Haushalt geteilt wird.

Kürzung des Bürgergeldes

Zentraler Kritikpunkt des Bundesrechnungshofes ist die geplante Kürzung des Bürgergeldes um 4,7 Milliarden Euro sowie die Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um 600 Millionen Euro. Insgesamt plant das BMAS Einsparungen in Höhe von 5,3 Milliarden Euro, was laut Einschätzung des Rechnungshofes nur möglich wäre, wenn rechnerisch 600.000 Leistungsberechtigte vollständig aus dem Bürgergeldbezug ausscheiden würden.

Besonders problematisch sei, dass die Einsparungen durch Maßnahmen der sogenannten Wachstumsinitiative realisiert werden sollen, zu der u.a. die Ausweitung des „Job-Turbos“ und die Verkürzung der Karenzzeit bei Vermögen gehören. Darüber hinaus sollen verschärfte Zumutbarkeitsregelungen und Mitwirkungspflichten die Vermittlung in Arbeit beschleunigen. Allerdings fehlen derzeit noch gesetzliche Regelungen, um diese Maßnahmen umzusetzen. Wie hoch die Einsparungen im Detail ausfallen könnten, bleibt daher unklar. Der Bundesrechnungshof kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das BMAS auf eine differenzierte Darstellung verzichtet und sich stattdessen auf die Gesamtwirkung beruft, was einer transparenten und nachvollziehbaren Haushaltsplanung entgegensteht.

Zuweisungspraxis

Der Bundesrechnungshof stellte zudem fest, dass die Zuweisung der Eingliederungsmittel an die Jobcenter nicht auf einer Analyse des tatsächlichen Bedarfs basierte. Stattdessen verteilte das BMAS die Mittel nach einem starren Schlüssel, was zu Über- oder Unterversorgung einzelner Jobcenter führte. Der Bundesrechnungshof empfahl, die Mittelverteilung zukünftig auf empirisch ermittelte Bedarfssätze je leistungsberechtigte Person zu stützen.

Einsparungen sind nicht realistisch

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Bundesrechnungshof zweifelt stark daran, dass die geplanten Einsparungen überhaupt realistisch umsetzbar sind. Selbst bei einer optimistischen Annahme sei es unwahrscheinlich, dass 600.000 Menschen innerhalb kurzer Zeit aus dem Bürgergeldbezug herausfallen. Dies wäre angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine äußerst unrealistische Annahme.

Der Bundesrechnungshof mahnt daher eindringlich, dass der Grundsatz der Haushaltswahrheit eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass die Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit ermittelt oder geschätzt werden sollten. Andernfalls droht eine erhebliche Unterfinanzierung im Haushaltsjahr 2025, was dazu führen könnte, dass der Bund während des Jahres zusätzliche Mittel bereitstellen muss, um gesetzliche Leistungsansprüche zu erfüllen.

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