Im Jahr 2018 wurden knapp 904.000 Sanktionen gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen ausgesprochen. Grund hierfür sind aber keineswegs häufigere Ablehnung von Jobangeboten oder mangelnde Eigeninitiative bei der Jobsuche. Tatsächlich werden 77 Prozent der Sanktionen aufgrund von Terminversäumnissen verhängt, so O-Ton Arbeitsmarkt.
Im Vergleich zu 2017 gab es 49 000 Sanktionen weniger gegen Hartz-IV-Empfangende als 2018, die Sanktionsquote blieb, laut BA, in etwa gleich.