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Eingliederungsvereinbarungen: IAB für flexibleren Einsatz

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. „In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll“, geht jedoch aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.


Wir berichteten:
Was benötigen und wie gelingen Wiedereinstiege? | 23. Januar 2020
Leistungen der Eingliederungshilfe | 22. Januar 2020