Orientierung an bisherigen Planungen
Die Ministerien können sich bei ihren Ausgaben am Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 vom Sommer sowie an Beschlüssen des Haushaltsausschusses zu Einzelplänen der Ressorts orientieren. Rechtliche Zahlungsverpflichtungen wie das Bürgergeld, der Rentenzuschuss oder Rüstungsverträge sind von Einschränkungen nicht betroffen und können uneingeschränkt bedient werden. Für noch nicht bewilligte Sachausgaben und Förderprogramme dürfen die Ressorts jedoch zunächst nur 45 Prozent der Mittel aufwenden. Sollte diese Begrenzung nicht ausreichen, hat der Finanzminister die Möglichkeit, die Quote anzupassen.
Auswirkungen auf die Jobcenter
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits Informationen über die konkreten Auswirkungen auf die Jobcenter veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere die Budgetverwaltung und könnten die Umsetzung einzelner Förderprogramme beeinflussen.
Diese haben wir für Sie in unserem Artikel vom 27. November zusammengefasst: Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 | bag arbeit | 27.11.24