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Einschränkung beim ermäßigten Steuersatz

Waren zuletzt Organisationen wie Attac von Einschränkungen bei der Gemeinnützigkeit betroffen, hat nun ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesfinanzhof Auswirkungen auf Beschäftigungs- und Bildungsträger. Andreas Hammer liefert eine Einschätzung der Entscheidung zur Einschränkung beim ermäßigten Steuersatz für gemeinnützige Einrichtungen.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen veröffentlichte eine erste Einschätzung, nach dem das Urteil existentiellen Auswirkungen für Inklusionsbetriebe haben könnte.