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Empfehlungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Der Deutsche Verein veröffentlicht fachliche Hinweise für die Umsetzung der neuen Förderung § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Praxis. Die Empfehlungen richten sich an Jobcenter, Kommunen und freie Träger, an die Länder und die Bundesagentur für Arbeit. Sie sollen dazu beitragen, dass die Ziele der Förderung, verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit sowie Langzeitleistungsbezug zu reduzieren, erreicht werden.

Mit der Förderung § 16i SGB II sollen Erwerbslose mit großer Distanz zum Arbeitsmarkt befähigt werden, sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse einzugehen. Um diese Menschen zu erreichen, empfiehlt der Deutsche Verein eine adressatengerechte Ansprache nach dem Leitbild der Zielgruppeninklusion, ein bewerberorientiertes Vorgehen bei der Akquise von Arbeitgeber/-innen sowie eine Ausgestaltung des begleitenden Coachings nach den Zielen einer Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse und der geförderten Personen auf der Grundlage individueller Förderpläne.

Die Umsetzung des § 16i SGB II soll in örtliche Arbeitsmarktkonzepte eingebunden und in Verbindung mit anderen Eingliederungsleistungen erbracht werden. Die Transparenz soll durch eine umfängliche Information der örtlichen Beiräte gesichert werden. Soziale Betriebe sollen als Partner neben privaten und öffentlichen Arbeitgebern weiter entwickelt werden. Die Länder und Kommunen werden aufgerufen, die Reichweite der Förderung durch begleitende Aktivitäten zu erhöhen.