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Erfahrungsbericht zum Job Turbo

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 12. Dezember 2024 einen Erfahrungsbericht zum „Job-Turbo“ veröffentlicht. Der Bericht des Sonderbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, gibt einen Überblick über die ergriffenen Maßnahmen und zeigt erste statistische Erfolge auf.

Der Sonderbeauftragte hat im vergangenen Jahr Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gefördert, darunter Netzwerkarbeit, neue Lösungsansätze und die Optimierung von Verwaltungsabläufen. Sein Erfahrungsbericht fasst Erkenntnisse aus Gesprächen, Workshops und Befragungen zusammen, benennt Erfolgsfaktoren und Hemmnisse und gibt Empfehlungen zur Verbesserung von Prozessen und Rahmenbedingungen.

Den Bericht finden Sie hier.

Der Bericht weist den Erfolg des Job-Turbos auch statistisch nach. Dabei widerspricht er bisherigen Veröffentlichungen zum Job-Turbo. Diese Erkenntnisse sind kritisch zu hinterfragen, insbesondere in Bezug auf die verwendeten Daten, Zeiträume und Vergleichswerte, da diese auch anders interpretiert werden können.

Im Oktober hatte der Bundesrechnungshof den „Job-Turbo“ in einem Bericht kritisch bewertet.

Der Bericht bemängelte unter anderem die Berechnungen des BMAS zu den Einsparerwartungen des „Job-Turbos“. Der Bundesrechnungshof kritisierte dort unter anderem, dass konjunkturelle Schwankungen (z. B. der Ausbildungsbeginn) nicht berücksichtigt wurden. Zudem geht das BMAS von dauerhaften Integrationen aus, ohne Rückfälle in Arbeitslosigkeit angemessen einzubeziehen.

Diese Kritikpunkte lassen sich auch auf die aktuellen Statistiken des Erfahrungsberichts übertragen. Darüber hinaus werden wichtige zeitliche Faktoren unberücksichtigt gelassen, wie etwa der Abschluss von Integrations- und Sprachkursen durch viele Ukrainer:innen im Jahr 2024, die dadurch erstmals tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. Dieser wesentliche Einfluss wurde in den Berechnungen nicht angemessen berücksichtigt.

Bereits im August untersuchte Andreas Hammer, ob der „Job-Turbo“ tatsächlich zu einer beschleunigten Arbeitsaufnahme von Geflüchteten im Bürgergeld-Bezug geführt hat. Dabei wurde die Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Flüchtlingen im SGB II gegenüber dem Vormonat analysiert. Andreas Hammer berücksichtigte konjunkturelle Schwankungen. Sein Fazit: Nach neun Monaten Job-Turbo konnte er keine signifikante Beschleunigung der Arbeitsaufnahmen feststellen.

Weiterführende Informationen

Die Analyse von Andreas Hammer finden Sie hier.

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