In dem Grafik-Handbuch finden Sie alle wichtigen Vorgaben zu den im Rahmen der ESF-Förderung einzusetzenden Bildwortmarken (Logo des zuständigen Bundesministeriums, ESF-Logo des Bundes und EU-Logo) und zum ESF-Claim.
Wer eine Förderung vom Bund und von dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält, ist verpflichtet, diese Förderung nach außen sichtbar zu machen. Dies geschieht durch die Verwendung des Förderhinweises, also des Fördersatzes und der entsprechenden Förderlogos (Bildwortmarken).
Das Grafik-Handbuch des ESF des Bundes ist jetzt online.