Das ESF-Plus-Bundesprogramm der Förderperiode 2021-2027 wurde am 5. Mai 2022 als erstes ESF-Plus-Programm in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission genehmigt.
Für die Umsetzung der ESF-Plus-Förderung des Bundes stehen für sieben Jahre insgesamt rund 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,2 Milliarden Euro ESF-Plus-Mittel. Insgesamt sollen 782.000 Teilnehmende und 121.000 KMU eine Förderung im Rahmen des ESF-Plus erhalten.
Folgende Förderschwerpunkte sind geplant:
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- Verbesserung der (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Personen mit Migrationshintergrund einschließlich Geflüchteter, darunter insbesondere Frauen
- berufliche Weiterbildungsangebote für Erwerbstätige, darunter insbesondere Frauen, Migrantinnen und Migranten, Ältere, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Geringqualifizierte
- Förderung benachteiligter junger Menschen mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung; Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen für arbeitslose/arbeitsuchende Jugendliche
- Unterstützung benachteiligter Familien, Familien in besonderen Lebenslagen sowie von Armut betroffenen und bedrohten Familien mit Kindern
- Förderung der am stärksten benachteiligte Personen, vor allem Wohnungslose sowie besonders benachteiligte neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Kinder
- Förderung von KMU und deren Beschäftigten, die vorrangig zur Anpassung an den demografischen, digitalen und grünen Wandel und zur Stärkung ihrer Leistungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden, Stärkung von Soloselbständigen
- Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Förderung von Gründerinnen und Gründer, insb. innovativer, forschungsbasierter Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft
Mehr Informationen finden Sie hier: BMAS | “Genehmigung des ESF-Plus-Bundesprogramm 2021-2027 – gut für Deutschland, gut für Europa!”