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Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am Sonntag, den 20. März in Kraft getreten.

In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Bundesländer auch über den 19. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen können: 

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