Die Handreichung des Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) fasst die Möglichkeiten der Einreise nach Deutschland mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes übersichtlich zusammen.
Die Praxishilfe gliedert sich in:
- Welche Möglichkeiten der Einreise gibt es zukünftig?
- Einreise für qualifizierte Beschäftigung als anerkannte Fachkraft (§ 18a, 18b AufenthG
- Einreise für Anerkennungsverfahren + qualifizierte Beschäftigung (Anerkennungspartnerschaft) (§ 16d Abs. 1 + 2 AufenthG)
- Einreise für Anerkennungsverfahren + qualifizierte Beschäftigung (Anerkennungspartnerschaft) (§ 16d Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 2a BeschV)
- Einreise zur Qualifikationsanalyse (§ 16d Abs. 6 AufenthG)
- Einreise für qualifizierte Beschäftigung (Blaue Karte EU) (§ 18g AufenthG)
- Einreise mit berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 1 + 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)
- Einreise zur Arbeitsplatzsuche (Chancenkarte) (§ 20a, 20b AufenthG)
- Weitere Änderungen
- Möglichkeiten der Einreise für Studium, Schule oder Ausbildung
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§ 16a)
- Aufenthalt zum Zweck eines Studiums (§ 16b)
- Einreise für Sprachkurse und Schulbesuch (§ 16f AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes (§ 17 AufenthG)
- Liste Engpassberufe für Blaue Karte EU nach ISCO-08
- Punktetabelle für die Chancenkarte
Die Handreichung wurde im Rahmen des Projektes WelcomeCenter Sachsen-Anhalt erstellt.