Die Debatte um die Einsparungen im Bundeshaushalt wurde mit der Veröffentlichung der der Bereinigungsvorlage durch das Bundesfinanzministeriums konkreter. Die Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss ist für den 18. Januar geplant und die Verabschiedung des Haushalts im Plenum des Bundestags für den 2. Februar angesetzt.
Die für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geplanten Einsparungen finden sich im Einzelplan 11 (hier als PDF). Vorläufig geplant sind folgende Änderungen für 2024:
- Beim Bürgergeld sollen 700 Millionen eingespart werden. Diese Summe ergibt sich nach Berechnung des BMF durch Einsparungen durch den Job-Turbo (500 Mio.) und die Verschärfung der Sanktionen (150 Mio.).
- Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden durch die Streichung des Bürgergeldbonus (§16j) um 50 Millionen gekürzt.
- Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um weitere 600 Millionen reduziert.
- Die Abwicklung der Härtefallregelung sozialer Dienstleister wird um 20 Millionen erhöht.
- Die Bundesagentur für Arbeit zahlt 1,5 Milliarden Euro an den Bund. Dies ergibt sich durch die Anfügung eines weiteren Absatzes zum § 363 SGB III mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetzt. Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die Bundesagentur zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund.“