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Hinzuverdienst SGB II

Anfang Januar hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Entwurf zur Reformen des SGB II vorgelegt. Unter anderem sollen nicht erhebliches Vermögen (bis 60.000 Euro plus 30.000 pro weitere Person) sowie die Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren des Grundsicherungsbezugs nicht mehr überprüft werden.

Vor allem aber soll das Urteil des BVerfG vom 5. November 2019, dem bislang nur durch Weisung der BA Rechnung getragen wird, in Gesetzesform gegossen werden: Leistungsminderungen aufgrund von Sanktionen dürfen 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs nicht überschreiten. Bei fehlender Erstausbildung soll künftig zudem drei statt zwei Jahre qualifiziert werden können – flankiert durch einen Weiterbildungsbonus.

Weitere Informationen: http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=Hinzuverdienst_SGB_II#FN1


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