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IAB-Forschungsbericht: Verträge zwischen Arbeitslosen und ihren Jocentern

In Deutschland sind Eingliederungsvereinbarungen in der Arbeitslosenversicherung und in der Grundsicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen Pflichten von Arbeitsuchenden und die Leistungen der Arbeitsverwaltung verbindlich und transparent dokumentieren.

In einem Modellprojekt legten die Vermittlungsfachkräfte in sieben Jobcentern Ausgestaltung und Abschlusszeitpunkt der Vereinbarung mithilfe eines Zufallsmechanismus fest: Arbeitsuchende sollten je nach Ergebnis zu Beginn des Leistungsbezugs entweder a) unverzüglich die übliche Eingliederungsvereinbarung, oder b) unverzüglich eine Eingliederungsvereinbarung ohne Rechtsfolgenbelehrung oder c) für die folgenden sechs Monate noch keine Eingliederungsvereinbarung erhalten.
Durch die zufällige Zuordnung lassen sich die Wirkungen der Zuweisung in eine der drei Gruppen auf die Arbeitsmarktchancen der beteiligten Arbeitsuchenden ermitteln. Für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Zuweisung werden die Effekte auf Zeiten in Beschäftigung und im Leistungsbezug untersucht.

Im Ergebnis hatte die Zuweisung von Arbeitslosen in die drei Gruppen, in denen sich die Ausgestaltung und der Abschlusszeitpunkt der Eingliederungsvereinbarung unterschieden, keine signifikante Wirkung auf spätere Arbeitsmarktchancen.

IAB: Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II 

Wir berichteten:
04/10/2022 Antwort der Bundesregierung zur qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten im Jahr 2021
19/09/2022 Besonders starke Belastung von jungen Arbeitslosen während Pandemie

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