top

IAB-Forschungsbericht zu Vermittlungsgutscheinen

Der Bericht fasst vorliegende Befunde zum Einsatz und zur Wirkung von Vermittlungsgutscheinen zusammen und diskutiert weitere Forschungspotenziale.

Nach § 45 SGB III (4) können die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter nach eigenem Ermessen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgeben, der zur Auswahl eines zugelassenen Trägers berechtigt.

Eine Variante ist dabei der Vermittlungsgutschein für Maßnahmen der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV). Er kann bei Trägern eingelöst werden, die eine erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbieten. Arbeitslose, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen solchen Gutschein.

Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (die bestimmte Voraussetzungen erfüllt) beträgt die Vergütung 2.500 Euro, sie kann bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen auf bis zu 3.000 Euro erhöht werden. Dabei sind 1.250 Euro nach 6 Wochen und der Restbetrag nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer fällig.

Sowohl die Zahl der ausgegebenen als auch der eingelösten Gutscheine ist seit längerem rückläufig. Die Zahl der ausgegebenen Gutscheine (ohne zugelassene kommunale Träger, zkT) sank zwischen 2013 und 2020 von 330.000 auf rund 47.000 pro Jahr. Wurden 2013 noch insgesamt knapp 42.800 Vermittlungsgutscheine eingelöst (mit zkT), waren es 2020 bundesweit nur noch rund 6.900.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum blieb der Anteil der Gutscheine mit bewilligter zweiter Rate fast konstant bei rund 56 Prozent. Damit dauerte etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse, die über einen Gutschein vermittelt wurden, länger als ein halbes Jahr. Personen, die Gutscheine erhielten bzw. einlösten, gehören dabei – verglichen mit dem Bestand der Arbeitslosen – überproportional häufig zu Gruppen mit besseren Beschäftigungschancen.

So waren Ältere ab 55 Jahren, Langzeitarbeitslose sowie Arbeitslose im Rechtskreis SGB II unter den Personen, die Gutscheine erhielten bzw. einlösten, unterrepräsentiert. Frühere Wirkungsanalysen mit der Methode der ‘statistischen Zwillinge’ deuten darauf hin, dass der Erhalt eines Gutscheins bei arbeitslosen Personen die Wahrscheinlichkeit erhöht, eine ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Für Personen, die einen Gutschein erhalten haben, zeigen Analysen der Qualität der aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse: Personen, die den Gutschein einlösten, waren öfter in Leiharbeit beschäftigt und nahmen im Durchschnitt Tätigkeiten mit niedrigerem Anforderungsniveau und geringeren Entgelten auf als Personen, die den Gutschein nicht einlösten.

Eine Wiederholung der bisherigen Analysen auf Basis etwas neuerer Daten verspräche kaum neue Erkenntnisse. Für eine weiterführende kausale Wirkungsanalyse schlägt das IAB vor, in ausgewählten Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern für zufällig ausgewählte Personen einen Gutschein auszustellen. Durch die zufällige Zuweisung werden Selektivitäten im ersten Schritt des Vergabeprozesses eliminiert: Die Gruppe derjenigen Personen, die den Gutschein erhalten, würde sich hier weder in Bezug auf beobachtbare noch in Bezug auf unbeobachtbare Merkmale von der Gruppe derjenigen Personen unterscheiden, die keinen Gutschein erhalten. Damit ließen sich eindeutige kausale Effekte der Gutscheinausgabe ermitteln.

IAB: vermittlungsgutscheine: Forschungsstand und Forschungspotenzial | 05-22