Die Umsetzung des neuen Koalitionsvertrags wird wahrscheinlich zu einer Stärkung der Bundesagentur für Arbeit gegenüber den Jobcentern führen, so Andreas Hammer in seinem aktuellen Blogbeitrag.
Rein quantitativ werden die Jobcenter weniger bedeutend, wenn die Idee vom Bund umgesetzt wird, dass die Arbeitslosengeld II-AufstockerInnen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung künftig von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden (die Leistungsgewährung bleibt beim Jobcenter).
Wir berichteten:
Arbeit und Soziales im Koalitionsvertrag | 21. November 2021
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle | 24. November 2021