Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung entsprechend umsetzen wird.
Die Entscheidung der Kommission war historisch, denn zum ersten Mal war der Beschluss nicht einstimmig. Die Arbeitnehmerseite plädierte für eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 13,50 und stimmte dem Vorschlag der Kommission nicht zu. So kritisierte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dass trotz hoher Inflation bei den “finanziell Schwächsten” gespart werde.
Den Beschluss der Kommission finden sie hier: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Einkommen-Armut/Dokumente/2023_06_MLK_4.Beschluss.pdf
Weitere Informationen zu dem Konflikt um die Erhöhung erhalten sie unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bezahlung-warum-der-mindestlohn-in-2024-nur-auf-12-41-euro-erhoeht-wird/29225610.html