Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Jobcenter angewiesen worden, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht.
Weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html;jsessionid=33F8400D94930117408A5665BE65AFF6.delivery2-replication
Wir berichteten:
Digitale Teilhabe gefordert | 19. Januar 2021
Zukunft der Arbeitswelt| 12. Januar 2021