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Kürzung der Grundsicherung bei Rentenerhöhung

Die Fraktion Die Linke will verhindern, dass Rentnern Grundsicherungsleistungen gekürzt werden. In einem Antrag (19/24454) begründet sie die Initiative mit einer gesetzlichen Regelungen, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 01. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 01. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt.

Weitere Informationen: https://www.bundestag.de/presse/hib/807538-807538


Wir berichteten:
Höhere Regelsätze in der Grundsicherung ab Januar | 10. November 2020
Wie werden Ältere gefördert? | 15. Oktober 2020