Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2020 aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen (Selbstvertretungsorganisationen) verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:
-
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
- Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 € pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.
Ab sofort können Förderanträge gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir berichteten:
Arbeitslose mit Behinderung abgehängt? | 11. Dezember 2019
Teilhabechancen und Ausgrenzungsrisiken | 17. Oktober 2019