Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Mindestausbildungsvergütung für das kommende Jahr festgelegt. Die neuen Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
- 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr