Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1. Juli die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2022 gestellten Anträge gültig sind. Die einzelnen Kostensätze finden Sie hier:
B-DKS §45 2022
B-DKS §81 2022
Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2022 gestellten Anträge gültig sind.