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Neuerungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das kürzlich veröffentlichte vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt ab 2025 zahlreiche Veränderungen. Die Änderungen betreffen auch gemeinnützige Organisationen und tägliche Arbeitsabläufe. Unter anderem das Steuer- und Vereinsrecht sowie Arbeitsverträge und Mietverhältnisse, indem sie digitale und textbasierte Formen stärker zulassen.

Weitere Details und eine umfassende Übersicht zu den Änderungen hat der Paritätische Gesamtverband zusammengestellt. Diese sind hier nachzulesen: Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz.

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