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Pressemitteilung: Bundeshaushalt 2025

PRESSEMITTEILUNG

Bundeshaushalt 2025 sieht weiterhin Kürzungen bei der Eingliederung im SGB II vor

 Berlin, 05. September 2024 – Im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 sind weiterhin Kürzungen bei den Mitteln für die Eingliederung im SGB II in Höhe von knapp elf Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 vorgesehen. Die Spitzenverbände der Weiterbildung – bag arbeit, BBB, EFAS und VDP – sehen diese Entwicklung kritisch und warnen vor den langfristigen Folgen für den Arbeitsmarkt.

 

Im August hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2025 im Bundestag vorgestellt. Im Etat des BMAS ist weiterhin eine drastische Reduzierung der Mittelausstattung des Eingliederungstitels im SGB II vorgesehen. Für Fördermaßnahmen und Verwaltung stehen in den Jobcentern voraussichtlich 1,250 Mrd. Euro weniger zur Verfügung als im Jahr 2024. Diese Summe umfasst die bereits beschlossene Kürzung um 900 Mio. Euro wegen des Übergangs der Aufgaben für berufliche Weiterbildung (FbW) und für Rehabilitanden vom SGB II in das SGB III sowie eine neue Kürzung um weitere 350 Mio. Euro.

Die Spitzenverbände der Weiterbildung sehen diese geplanten Kürzungen – gerade auch vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels – kritisch und weisen auf die langfristigen Folgen für den Arbeitsmarkt hin. Werden die geplanten Kürzungen umgesetzt, kann die erfolgreiche Integrationsarbeit bei den Verbänden der Weiterbildung und den Jobcentern nicht fortgesetzt werden. Die Jobcenter werden stark eingeschränkt und als „Zahlstellen“ lediglich die passiven Leistungen der Bürgergeldbeziehenden zur Auszahlung bringen.

Mittelkürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung erzielen allein kurzfristige Kosteneinsparungen und Effekte. Diese stehen dem politischen Ziel entgegen, dem Fach- und Arbeitskräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken, Menschen eine erfolgreiche Erwerbsbiographie zu ermöglichen und letztlich u.a. das soziale Sicherungssystem zu entlasten bzw. zu stärken. Es muss ausreichend Geld für Eingliederung zur Verfügung gestellt werden, um Personen mit hohem Beratungsbedarf, wie arbeitsmarktferne oder geflüchtete Menschen mit noch geringen Sprachkenntnissen, erfolgreich zu beraten und in Arbeit sowie Gesellschaft zu integrieren. Nur eine angemessene zukunftsorientierte und verlässliche Mittelausstattung kann aus Sicht der Verbände zu einer zielgerichteten und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führen.

Weiterführende Informationen

20240906_PM_Bundeshaushalt 2025

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