Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben heute den Referentenentwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung veröffentlicht. Dem Entwurf beigefügt ist die Verordnungsermächtigung Chancenkarte sowie die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates.
Hintergrund sind die vermehrten Schwierigkeiten für Arbeitgeber, Fach- und Arbeitskräfte auf dem inländischen und europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, in Ergänzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung weitere rechtliche Maßnahmen umzusetzen, um die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch die Weiterentwicklung einer gezielten und gesteuerten Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten zu flankieren und so einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand zu leisten. Zudem sollen notwendige Änderungen und Klarstellungen vorgenommen werden, insbesondere in Bezug auf die Ferienbeschäftigung und Freihandelsabkommen.
Maßnahmen sind beispielsweise:
- Fachkräften, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss haben, wird die Einwanderung ermöglicht.
- Für IT-Spezialisten, die bisher schon ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen können, werden die Dauer der Berufserfahrung und die Gehaltsschwelle abgesenkt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.
- Bei Vermittlungsabsprachen im Gesundheits- und Pflegebereich wird auf das konkrete Arbeitsplatzangebot nach der Anerkennung sowie auf den engen berufsfachlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit während des Anerkennungsverfahrens und der nach der Anerkennung angestrebten Tätigkeit verzichtet.
- Die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2) wird entfristet und das Kontingent auf 50 000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit jährlich erhöht.
- Darüber hinaus wird ein Arbeitsmarktzugang für Pflegehilfskräfte geschaffen, die eine Ausbildung unterhalb des Fachkraftniveaus nach § 2 Absatz 12a AufenthG abgeschlossen haben.
Den Referentenentwurf finden sie als PDF hier: 230220_Referentenentwurf_Fachkräfteeinwanderung
Die Verordnungsermächtigung Chancenkarte finden sie als PDF hier: 230220_Chancenkarte
Die Richtlinien über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates finden sie hier: 230220_BlaueKarte