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Referentenentwurf: Sanktionsmoratorium

Das Bundesverfassungsgericht forderte im Jahr 2019 eine Neuregelung der Sanktionen im SGB II. Da der Koalitionsvertrag nun die Einführung des Bürgergelds vorsieht (voraussichtlich zum 01.01.2023), sollen Sanktionen als Zwischenschritt befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden.

Anschließend soll die Mitwirkungspflicht im Bürgergeld neu geregelt werden.

Hier finden Sie den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums.