SodEG-Leistungen können nun bis zum 31.12.2020 statt bis zum 30.9.2020 gewährt werden. Der Beginn der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch die Jobcenter verschiebt sich dadurch ebenfalls um drei Monate, so Andreas Hammer.
Wir berichteten:
Die neuen Regelsätze 2021 | 08. September 2020
Dossier: COVID-19