Das vorgeschlagene Weiterbildungsgesetz der Bundesregierung umfasst das Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie. Komme es aufgrund der Transformation des Arbeitsmarktes (siehe: Arbeitsweltbericht 2023) zu einem hohen Verlust von Arbeitsplätzen im Betrieb sollen Arbeitsgeber künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen dürfen. Dieses soll als Lohnersatz fungieren, während die Arbeitsnehmer in einer Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind. Damit auch junge Menschen nicht zurückbleiben, soll eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden.
Der Bundesrat hat zu diesem Gesetz Stellung bezogen und hat u. A. kritisiert, dass Kleinunternehmen die Freistellung von Mitarbeitern für den vorgeschriebenen Mindestumfang von 120 Stunden für Weiterbildungsmaßnahmen nicht stemmen können. Die Länderkammer fordert, den Umfang auf 80 Stunden zu reduzieren.
Die Bundesregierung lehne die vorgeschlagenen Änderungen ab, da z.B. der Mindestumfang von 120 Stunden notwendig sei, um „substantielle fachliche Kompetenzvermittlung, die über rein betriebliche Anpassungsqualifizierungen hinausgeht.“ zu sichern.
Die vollständige Stellungnahme des Bundesrates finden sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007116.pdf
Weitere allgemeine Informationen hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-952026
Wir berichteten:
11/05/2023 Der Arbeitsweltbericht 2023