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Tariftreuegesetz in der Ressortabstimmung

Die Bundesregierung plant mit dem Tariftreuegesetz, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen zu koppeln. Dies soll die Tarifautonomie stärken und verhindern, dass Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Tarifbedingungen halten, von geringeren Personalkosten profitieren.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Zukünftig sollen nur noch Unternehmen Aufträge und Konzessionen vom Bund erhalten, die sich verbindlich an den für ihre Branche gültigen Tarifvertrag halten. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen, die zur Ausführung von Aufträgen herangezogen werden.

Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Unternehmen, die bislang durch niedrigere Personalkosten Wettbewerbsvorteile hatten, sollen dadurch keinen Vorteil mehr haben.

Die Details zur Umsetzung sollen in einer Verordnung des BMAS geregelt werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Tarifbindung wird bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt, die dafür zunächst 13 Planstellen erhält.

Hier finden Sie den Entwurf des Tariftreuegesetzes.

Weiterführende Informationen

Nur wer Tariflohn zahlt, bekommt Aufträge vom Bund | 09.09.24 | Spiegel online

Berlin.Table # 394 | 09. September 2024

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