Die Instrumente des Teilhabechancengesetzes erreichen ihre Zielgruppen weitgehend zuverlässig und haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren wie etwa Lebenszufriedenheit. Das geht aus Abschlussbericht der Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Seit Einführung der Instrumente im Januar 2019 wurden bis September 2023 insgesamt gut 118.000 Förderungen begonnen. Davon entfielen rund 75 Prozent der Zugänge auf das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, das von den Jobcentern als ein wichtiges Instrument eingeschätzt wird, insbesondere da es eine Lücke im Förderportfolio für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte geschlossen hat. „Einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten hat das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“, betont IAB-Forscherin Zein Kasrin. Mehr als 50 Prozent der so geförderten Personen sind 26 Monate nach Förderbeginn ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Coaching wird angenommen
Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, das sogenannte Coaching, das bei beiden Instrumenten eingesetzt wird, erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert. Ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. Am häufigsten erhielten die Geförderten Unterstützung in den Bereichen „Persönliche Probleme“, „Probleme im Betrieb“, „Umgang mit Behörden“ und „Gesundheitsberatung“. Allerdings wünschen sich etwa 45 Prozent der Geförderten weitergehende Unterstützung.