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Umfrageergbnisse zu Hartz-IV-Sanktionen

Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Zulässigkeit von Hartz-IV-Sanktionen. Die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Sozial­initiative Tacheles unterstützen Kritik der SanktionsgegnerInnen.

Das Sozialgericht in Gotha (Thüringen) hält die Sanktionsregelungen für verfassungswidrig und hat einen entsprechenden Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt.

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Auch Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen.

Siehe auch: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz-IV-Sanktionen | O-Ton Arbeitsmarkt | 14-01-19