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Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit während der Corona-Krise

Während der Corona-Pandemie kam es zu einem starken Zuwachs an Langzeitarbeitslosen. Die aktuelle Entwicklung der Arbeitslosenzahlen legt zwar eine weitere Entspannung des Arbeitsmarktes nahe, die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich jedoch immer noch in einem hohen Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit: Ende 2021 gab es nahezu 980.000 Arbeitslose, die bereits zwölf Monate oder länger arbeitslos sind.

Gleichzeitig droht einer Vielzahl an Arbeitslosen ein Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter allen Arbeitslosen verharrt unterdessen weiter auf hohem Niveau. Im Dezember 2021 lag der Anteil bei 42,0 Prozent (s. Grafik 1). Das entspricht einem Anstieg von 11,7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorkrisenniveau (März 2020).

Anteil der Langzeitarbeitslosen unter allen Arbeitslosen seit Beginn der Corona-Pandemie, Angaben in Prozent

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Langzeitarbeitslosigkeit (Monats-/Jahreszahlen), Berichtsmonat Dezember 2021, Darstellung des DGB.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Corona-Krise kam es zu einer besorgniserregenden Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit. Zuletzt lässt sich zwar ein leicht positiver Trend beobachten, Ende 2021 sind jedoch immer noch fast 980.000 Personen zwölf Monate oder länger arbeitslos. Der Anteil unter allen Arbeitslosen liegt bei 42 Prozent.
  • Das Übertrittsrisiko, bei Arbeitslosigkeit langzeitarbeitslos zu werden, lag im Krisenjahr 2021 bei 17,6 Prozent. Rund 120.000 Arbeitslosen drohte im Dezember 2021 weiterhin der Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit in der nahen Zukunft (zehn bis unter zwölf Monate arbeitslos). Damit liegt der Wert zwar deutlich unter dem Höchstwert während der Corona-Krise im Februar 2021, dennoch zeigt sich die Dringlichkeit, durch individuell zugeschnittene Maßnahmen zusätzliche Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig zu vermeiden.
  • Handlungsbedarf zeigt sich vor allem im Bereich der Weiterbildung. Denn: 66 Prozent des Anstiegs der Langzeitarbeitslosen gegenüber dem Vorkrisenniveau sind auf Personen ohne Berufsausbildung zurückzuführen. Auch bei den Arbeitslosen im Anforderungsniveau „Helfer“ gab es einen starken Anstieg.
  • Langzeitarbeitslosigkeit zeichnet sich durch vielfältige Lebenssituationen aus. Das gilt sowohl für den Zeitraum vor als auch nach Eintritt der Corona-Pandemie. Es kann daher keine Patentlösung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit geben, sondern bedarf individueller und bedarfsgerechter Lösungsansätze.
  • Für Langzeitarbeitlose gestaltet sich der Weg zurück in den Arbeitsmarkt besonders schwierig. Laut Daten der BA waren sie während der Pandemie mit besonders geringen Abgangschancen konfrontiert und nur ein Bruchteil der Langzeitarbeitslosen hat einen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt geschafft.
  • Von den nahezu 980.000 Langzeitarbeitlosen im Dezember 2021 fallen knapp 88 Prozent unter den Rechtskreis SGB II. Aber auch im Rechtskreis SGB III ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen merklich angestiegen. Es zeigt sich dementsprechend vor allem im Rechtskreis SGB II, aber auch im SGB III Handlungsbedarf. Es bedarf hier insbesondere der Verhinderung von Wechseln aus dem Versicherungssystem in die Grundsicherung mit Bedürftigkeitsprüfung.
  • Als wesentliche Gründe für die Verfestigung gelten neben mehr Entlassungen und weniger Beschäftigungsaufnahmen auch die geringere Zahl an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
  • Der DGB fordert von der Bundesregierung die schnelle Umsetzung wirksamer Maßnahmen, um die bestehende Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen und drohende Übertritte in die Langzeitarbeitslosigkeit sowie Rechtskreiswechsel frühzeitig zu verhindern. Der DGB begrüßt daher die vorgesehenen Verbesserungen im Koalitionsvertrag zu den Weiterbildungsförderungen für Arbeitslose sowie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Jobcentern

Weiterführender Link: Verfestigung-der-Langzeitarbeitslosigkeit-waehrend-der-Corona-Krise.pdf