Bei der Vergabe können mangelhafte Leistungen Folgen für künftige Auftragsvergaben haben.
Mit dem Zuschlag endet das Vergabeverfahren und es beginnt die Ausführungsphase. Dann gilt nicht mehr das Vergaberecht, sondern Zivilrecht. Mängel in der Leistungsphase können allerdings Rückwirkungen auf künftige Ausschreibungen haben. Denn nach neuem Recht darf der öffentliche Auftraggeber einen Bieter von der Vergabe ausschließen, wenn er in der Vergangenheit schlecht geleistet hat, Dr. Daniel Soudry erklärt hier die neue Regelung.