Unterstützen Eingliederungsvereinbarungen Transparenz und gegenseitige Verbindlichkeit? Der Forschungsbericht des IAB geht dieser Frage auf die Spur.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsvereinbarungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen Leistungsberechtigten, die Leistungen des Jobcenters und eine Rechtsfolgenbelehrung. Diese klärt darüber auf, wie stark das Arbeitslosengeld II gekürzt wird, wenn die vereinbarten Bemühungen nicht erbracht und nachgewiesen werden. Welche Rolle schreiben Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Jobcentern der Eingliederungsvereinbarung und ihren Bestandteilen im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu?
Der Forschungsbericht des IAB geht dieser Frage anhand einer Online-Befragung nach. Die Befragung ist ein Teil der Begleitforschung innerhalb eines größeren IAB-Forschungsprojekts zu Wirkungen und Wirkmechanismen der Eingliederungsvereinbarung. Es zeigt sich: Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sehen die Eingliederungsvereinbarung eher im Kontext des Prinzips ‘Fördern und Fordern’ verankert. Sie gehen weniger davon aus, dass Eingliederungsvereinbarungen den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. Kritischer beurteilen sie den Umfang von Eingliederungsvereinbarungen und ihre mangelnde Verständlichkeit für die Leistungsberechtigten. Das Instrument wird zudem nicht für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen als sinnvoll eingeschätzt.