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Zweiter Förderaufruf rehapro

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro gestartet.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum ermöglicht. Die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.modellvorhaben-rehapro.de zu finden.