Das Online-Seminar „Auszubildende im SGB II“ beginnt um 09:00 und endet um 13:30.
An der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zu entscheiden, ob bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bestehen. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.
Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt.
Themenschwerpunkte:
Schnittstelle SGB II/Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 5 und 6 SGB II
Förderungsfähige Ausbildungen
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III
Leistungen nach dem AFBG („Meister-BAföG“)
Leistungen nach § 27 SGB II, insbesondere Mehrbedarfe unter Berücksichtigung von Einkommen,
Besprechung von Beispielsfällen
Mitarbeiter der Jobcenter nach SGB II, sonstige Interessenten (wie z.B. Rechnungsprüfer). Das Seminar ist auch geeignet für Mitarbeiter von Beratungsdiensten der Freien Wohlfahrtspflege sowie für Betreuer
Um alle Funktionen einüben zu können, benötigen Sie für das Webinar einen Laptop (Windows bzw. MacOS) mit Kamera sowie ein Mikrofon bzw. Headset. Ggf. reicht auch ein Tablet (iPad bzw. Android). Die Internetverbindung und das W-Lan sollten stabil sein. Eine normale DSL-Leitung (16 MBit/s) ist in der Regel ausreichend.
Für das Online-Seminar wird eine kostenlose Software (Zoom) benötigt, die nach der Anmeldung installiert werden kann.
Björn Kazda ist Diplom-Verwaltungswirt (BA) und war von 1993-2003 bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Seit 2004 ist er im Referat Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Nebenberuflich ist er Referent für Themen des SGB II und SGB X und BAföG, u.a. auch beim Kommunalen Bildungswerk e.V..
Sie können das Seminar bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Bei Rückfragen zu unseren Veranstaltungen schreiben Sie uns gerne an: [email protected].