Das Online-Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ beginnt um 09:00 und endet um 14:30.
Betriebliche Eingliederungsmanagement – den Erfolg durch arbeitsrechtliche und praktische Kenntnis sichern!
Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber, für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist die Möglichkeiten abzuklären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die gesetzliche Regelung hat viel Aufsehen erregt.
Daher gilt es:
– genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist.
– Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
– sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.
Um aufgrund des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es erforderlich über die neuen Pflichten genau informiert zu sein. Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u.a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen.
I. Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des BEM:
– Grundsätzliches
– Vorteile des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer
II. Rechtliches zum BEM:
– Rechtspflicht des Arbeitgebers
– Herr des BEM Verfahrens
– Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber
– Haftung des Arbeitgebers und der Führungskraft
– Haftung des BEM Beauftragten
– BEM einklagbarer Anspruch
– Schadensersatz des Arbeitnehmers bei Nichtdurchführung des BEM
– BEM und Datenschutz
– BEM und Personalakte
– BEM und Kündigung
– Servicestelle und ihre Aufgaben
– Unkooperatives Verhalten des Arbeitnehmers
– Unverhältnismäßige Forderungen des Arbeitnehmers
– Androhung von rechtlichen Konsequenzen bei Nichtkooperation des Arbeitnehmers
– Anzahl der notwendigen BEM Verfahren bei Nichtgelingen
– Aufgaben und Pflichten des Integrationsteams
– BEM und AGG
III. Praktisches zum BEM:
– BEM Informationen im Vorfeld des BEM Verfahrens
– Vorabmaßnahmenentwicklung im BEM
– Kenntnisse zu Trägern und deren Leistungen
– Unterstützung durch interne und externe Berater
– Gefährdungsbeurteilung
– Einsetzung von Analyseinstrumente
– Planung Erstkontakt
– Planung Erstgespräch
– Durchführung des BEM konkret (Technische Lösungen und Versetzung im Detail)
– Endbewertung des BEM und Evaluierung
– Qualitätssicherung im BEM
IV. BEM und Betriebsrat:
– Überzeugungsarbeit Arbeitgeber, Gremium und Mitarbeiter
– Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats
– Durchsetzung des BEM durch den Betriebsrat
– Initiativrecht
– Hinwirkungspflicht
– Informationspflichten des Arbeitgebers
– Überwachungspflicht
– Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
– Mögliche Rollen von Betriebsrat und SBV im BEM
– Konsequenzen bei fehlender BR-Beteiligung
– Betriebsvereinbarung rechtssicher und effektiv gestalten
V. Aktuelle Rechtsprechung zum BEM und deren Auswirkung auf die Praxis
In diesem Seminar/Webinar werden Probleme und Konflikte bei der Durchführung des BEM erläutert
und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher und
praktischer Sicherheit und Kompetenz. Das Seminar/Webinar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die
rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein um eine produktive Zusammenarbeit zu fördern.
Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Skripte für die konkrete Umsetzung in die Praxis. Des Weiteren
werden die Teilnehmer über die aktuelle Rechtsprechung in den jeweiligen Gesetzesbereichen
informiert.
Arbeitgeber, Personalleitung und Führungskräfte
Um alle Funktionen einüben zu können, benötigen Sie für das Webinar einen Laptop (Windows bzw. MacOS) mit Kamera sowie ein Mikrofon bzw. Headset. Ggf. reicht auch ein Tablet (iPad bzw. Android). Die Internetverbindung und das W-Lan sollten stabil sein. Eine normale DSL-Leitung (16 MBit/s) ist in der Regel ausreichend.
Für das Online-Seminar wird eine kostenlose Software (Zoom) benötigt, die nach der Anmeldung installiert werden kann.
Herr Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Wissmannlaw und Kollegen in Mannheim tätig. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten sowie Arbeitnehmern als Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt diese in allen Bereichen gerichtlich. Er ist als Autor durch zahlreiche arbeitsrechtliche Veröffentlichungen bei den Verlagen Deubner, Dashöfer, C.F. Müller, Forum und Weka hervorgetreten. Seit 2004 ist er als Lehrbeauftragter für das Fach Arbeitsrecht im Studiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Fachhochschule Heidelberg sowie DHBW Mannheim tätig. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung. Er ist Moderator der Gruppe Arbeitsrecht Deutschland bei dem Netzwerk LinkedIn.
Sie können das Seminar bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Bei Rückfragen zu unseren Veranstaltungen schreiben Sie uns gerne an: [email protected].